REACH

Introduzione alla Regolamentazione (EC) No. 1907/2006 del Parlamento Europeo deliberata il 18 Dicembre 2006 riguardante la Registrazione, il controllo , l'autorizzazione e le restrizioni dei prodotti chimici (REACH) utilizzata da ASEM S.r.l.

Die neue Chemikalienverordnung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), genannt REACH, ist am 1. Juni 2006 in Kraft getreten. Der Hauptzweck dieser Verordnung besteht darin, alle chemischen Stoffe oder Gemische zu erfassen, die in industriellen Prozessen oder bei der Herstellung von Produkten verwendet werden. Diese Verordnung deckt mehr als 40 frühere Gesetze ab und ersetzt sie. Die Organisation, die zur Überwachung der korrekten Umsetzung und Einhaltung der REACH-Gesetzgebung gegründet wurde, ist die Europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki, Finnland. Der Hauptzweck von REACH ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere und frühere Identifizierung der inhärenten Eigenschaften von Chemikalien zu erhöhen.

Jedes Unternehmen, das chemische Stoffe, Gemische oder Produkte, die diese enthalten, in der EWG in Verkehr bringen will, muss die in der REACH-Verordnung angegebenen Regeln befolgen.

Die wichtigsten rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dieser Gesetzgebung ergeben, sind

Registrierung: Hersteller und Importeure müssen jeden chemischen Stoff registrieren, der in der EWG produziert oder in die EWG importiert wird (für Mengen über 1 Tonne/Jahr).
Bewertung: Daten über die möglichen Auswirkungen und Wechselwirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt müssen vom Hersteller oder Importeur gesammelt und bei der ECHA eingereicht werden.
Informationen: Wenn ein Produkt in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) enthält, müssen spezifische Informationen über die gesamte Produktionskette eingereicht werden. Die ECHA zeichnet alle Daten bezüglich SVHC auf.
Zulassung: Die Verwendung bestimmter besonders besorgniserregender Stoffe muss zugelassen werden.
Beschränkungen: Die REACH-Verordnung erlegt Beschränkungen für den Handel und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe auf.
Unternehmen, die elektronische und elektrische Produkte herstellen, sind verpflichtet, die REACH-Verordnung in Bezug auf die Registrierungs- und Informationsphasen einzuhalten. Die Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV ist von entscheidender Bedeutung für die Zulassung.

Unsere Erklärungen
REACH 2025-Konformitätserklärung

Verwandte Links

Europäische Chemikalienagentur
Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden SVHC
REACH im Amtsblatt der Europäischen Union

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